Pflegebesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Individuelle Beratung in der eigenen Häuslichkeit

Pflegebedürftige, die Pflegegeld bekommen, sprich, von ihren Angehörigen gepflegt werden, haben gemäß der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf eine regelmäßige Beratung und Hilfestellung. Mit diesen Beratungseinsätzen möchte der Gesetzgeber die „Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege“ vorantreiben. Somit wird ein Beratungseinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegrad 2 – 3 einmal halbjährlich und für Pflegegrad 4 – 5 einmal vierteljährlich verpflichtend.

Sollten Sie also wieder einmal Post von den Kassen erhalten, so wissen Sie, dass wir gern an Ihrer Seite stehen und Ihnen den entsprechenden Pflegeeinsatz anbieten. Wir übernehmen diesen gesetzlichen Auftrag gerne so unkompliziert wie möglich und erbringen diesen sorgfältig, liebevoll und kompetent.

Uns ist es wichtig, unsere Leistungsnehmer, Interessenten und pflegenden Angehörigen soweit wie möglich zu entlasten und stets die Lebensqualität unserer Leistungsnehmer auf dem höchstmöglichen Niveau zu erhalten. Deswegen bekommen Sie von uns stets ein Beratungsangebot, das optimal auf die jeweilige Situation des Pflegealltags des Betroffenen zugeschnitten ist! Hierbei baut sich unser Beratungsangebot auf drei zentralen Säulen auf:

Prävention

Hier versuchen wir, durch Beratung Probleme und deren Ursachen gar nicht erst entstehen zu lassen bzw. zeigen Ihnen auf, wie Sie mit ihnen umgehen oder gar selbst vorbeugen können.

Ressourcenorientierung

Wir unterstützen Sie mit passender und kompetenter Beratung, wie Sie aus eigenen Erfahrungen und eigener Kraft Potenziale erkennen und diese weiterentwickeln.

Bewältigung von Problemen

Verzweifeln Sie nicht, wenn Probleme auftauchen. Denn eins ist klar: Sie sind nicht allein! Wir helfen Ihnen und unterstützen Sie in schwierigen Situationen, indem wir Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie Probleme oder Störungen beseitigen und Defizite kompensieren.