Weitere Leistungen, die Ihnen zustehen

Wohnraumanpassungen

Pflegebedürftige, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, können bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Zuschuss für eine Verbesserung des Wohnumfelds stellen. Diese übernimmt bis zu 4000€ pro Vorhaben. Leben mehrere Pflegebedürftige Personen gemeinsam in einer Wohnung, können sie sogar bis zu 16000€ Pro Umbau erhalten. Dieser Zuschuss wird unter Umständen erneut gewährt, wenn sich der Hilfebedarf, z.B. der Grad der Pflegebedürftigkeit ändert.

Wichtig: Holen Sie sich zuerst einen Kostenvoranschlag für die gewünschten Maßnahmen ein und legen Sie diesen dem Antrag bei.

Tipp: Fragen Sie im Landratsamt um weitere Zuschüsse für Ihre Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Rentenansprüche

Sobald Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen für mindestens 14 Stunden die Woche pflegerisch unterstützen, gelten Sie als Pflegeperson gemäß dem elften Sozialgesetzbuch. Wenn Sie zudem nicht mehr als 30 Stunden die Woche erwerbstätig sind, übernimmt die Pflegeversicherung Ihre Beiträge zur Rentenversicherung.

Unfall- und Arbeitslosenversicherung

Während der Zeit, in der Sie Ihren Angehörigen pflegen, sind Sie gesetzlich unfallversichert, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen. Außerdem besteht die Möglichkeit für Pflegepersonen, welche aus dem Beruf aussteigen, um sich um Ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, dass die Pflegeversicherung seit dem ersten Januar 2017 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung über die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit übernimmt.
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige

Seit Januar 2016 wurden die Pflegekassen verpflichtet, pflegenden Angehörigen kostenlose Pflegekurse anzubieten. Dies soll dazu dienen, die Angehörigenpflege professioneller zu gestalten und auch Platz bieten, Kontakte zu knüpfen, Fragen zu stellen und den Austausch zwischen pflegenden Angehörigen voranzutreiben.

Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz

Wenn Sie mindestens 15 Wochenstunden in einem Betrieb arbeiten, der mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigt, haben Sie das Recht auf eine teilweise Freistellung von 24 Monaten für die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen. Diese muss allerdings im Voraus bei Ihrem Arbeitgeber beantragt werden.