Eigene Übernahme der Kosten – Privatanteil

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland handelt es sich um eine „Teilkasko“-Versicherung.

Es kann unter bestimmten Umständen dazu kommen, dass das Geld aus den Pflegegraden die anfallenden Kosten des Pflegegrades nicht deckt. Dies ist meist der Fall, wenn eine nicht ausreichende Eingradung durch den MDK veranlasst wurde oder der Pflegeaufwand deutlich höher ist, als der gesetzlich vorgegebene Pflegeaufwand.

Es kann auch zu Situationen kommen, in denen die Pflegekasse bzw. die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten an:

Einkaufen privater Leistungen:
Leistungen, welche die Pflegekassen bzw. die Krankenkassen nicht übernehmen wollen, können bei uns aus eigener Tasche hinzugebucht werden.

Information
Sollte Ihr Pflegeaufwand die Kosten des aktuellen Pflegegrades übersteigen, so stellen wir Ihnen eine transparente Rechnung zur Verfügung, wo einzelne Kostenfaktoren übersichtlich aufgeschlüsselt worden sind. Auch unterstützen wir Sie gerne bei einer Erhöhung eines Pflegegrades. Selbstverständlich steht Ihnen das Team des ambulanten HOFO MOBIL für alle Fragen gerne zur Verfügung.